Rechtsprechung
OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
FGG § Abs. 3, WEG § 47
Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkündung eines Tenors eines Beschlusses im Verkündungstermin in Anwesenheit des Verfahrensbevollmächtigten als wirksame, den Lauf der Beschwerdefrist in Gang setzende Bekanntmachung; Entsprechende Anwendung zivilprozessualer Erstattungsgrundsätze in Verfahren auf ...
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Sofortige Beschwerde, Beginn der Frist
Verfahrensgang
- AG Kerpen - 15 II 34/97
- LG Köln, 18.06.1998 - 29 T 114/98
- OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98
Papierfundstellen
- NZM 1999, 1155 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern
Auszug aus OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98
Es liegt hier nämlich der Sonderfall einer Wohngeldklage vor, bei der in Abweichung von dem Grundsatz, dass im WEG-Verfahren die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, nach allgemeiner Meinung und ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig eine entsprechende Anwendung zivilprozessualer Erstattungsgrundsätze angezeigt ist (…vgl. z. B. Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 47 Rdn. 35;… Weitnauer/Hauger a.a.O. § 8 Rdn. 8; Senatsbeschlüsse vom 27.01.1997 - 16 Wx 134/96 u. 24.05.98 - 16 Wx 78/97). - OLG Hamburg, 20.07.1998 - 2 Wx 34/98
Fristenwahrung eines Rechtsmittels in Wohnungeseigentumsangelegenheiten; …
Auszug aus OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98
Eine förmliche Zustellung des angefochtenen Beschlusses gem. § 16 Abs. 2 FGG an die Verfahrensbevollmächtigten (vgl. hierzu OLG Hamburg ZMR 1998, 713) des Antragstellers ist nicht erfolgt. - OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 447/96
Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Entgegennahme von gerichtlichen …
Auszug aus OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98
Weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Bekanntmachung in dieser Form ist es aber nach allgemeiner Meinung, dass die Entscheidung ihrem vollem Wortlaut nach, d. h. mit den vollständigen Gründen bekanntgegeben und zu Protokoll genommen wird (vgl. z. B. BayObLG WE 1998, 399;… OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 845 = ZMR 1997, 155; OLG Saarbrücken FGPrax 1995, 251;… Merle a.a.O. § 44 Rdn. 125;… Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Auflage, Anh. § 43 Rdn. 32). - OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 129/95
Abnahme der Werkleistung des Subunternehmers; Ausdrückliches und schlüssiges …
Auszug aus OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98
Obwohl nach alledem die Kostenentscheidung des Landgerichts nicht wirksam bekanntgemacht worden ist, konnte hiergegen weitere Beschwerde eingelegt werden, weil diese bereits dann zulässig ist, wenn die Entscheidung erlassen ist (vgl. OLG Oldenburg OLGR 1996, 51;… Merle a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 445/94
Auszug aus OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98
Zwar reicht es an sich aus, dass bei der Verkündung nur der Verfahrensbevollmächtigter des Antragstellers anwesend war (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 977 = MDR 1995, 745 = ZMR 1995, 977;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Auflage § 45 Rdn. 38).
- OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
Aufrechnungsausschluss gegen Wohngeldanspruch
Es wäre unbillig, die Wohnungseigentümergemeinschaft mit außergerichtlichen Kosten zu belasten, die allein aus dem Zahlungsverzug des unterlegenen Wohnungseigentümers entstanden sind (OLG Köln NZM 1999, 1155). - OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen …
§ 309 ZPO gilt ebenfalls nicht und es können deshalb auch Richter an der Beschlussfassung mitwirken, die an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 18.11.1998 - 16 Wx 169/98 - = NZM 1999, 1155; BayObLG ZWE 2001, 552; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 92;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 117 Rdn. 117 mit weiteren Nachweisen).Vorliegend kann es offen bleiben, ob gegenüber dem im Verkündungstermin anwesenden Verwalter und Vertreter der Antragsteller eine wirksame Bekanntgabe nach § 16 Abs. 3 FGG erfolgt ist, was anders als nach § 311 Abs. 2 S. 1 ZPO eine Verlesung nicht nur des Tenors, sondern der vollständigen Entscheidung voraussetzt (vgl. Senat NZM 1999, 1155; BayObLG NZM 2001, 993 = ZWE 2001, 537), und ob die Bekanntgabe gegenüber einem von mehreren Beteiligten dazu führte, dass die Entscheidung für die Kammer nicht mehr abänderbar war, sie also nach Vorlage des Schriftsatzes vom 06.03.2002 nicht mehr gehalten war, zu versuchen die Sache in der Kanzlei anzuhalten; denn das rechtliche Gehör des Antragsgegners wurde objektiv bereits dadurch verletzt, dass der am Tag vorher eingegangene Schriftsatz den an der Entscheidung beteiligten Richtern nicht bis zum Verkündungstermin vorgelegt und daher von ihnen nicht zur Kenntnis genommen wurde.
- OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
Erstattung von Handwerker- und Reisekosten
Denn soweit es um Zahlungsansprüche geht, ist regelmäßig in Abweichung von dem Grundsatz, dass in Wohnungseigentums-Verfahren die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, eine entsprechende Anwendung zivilprozessualer Erstattungsgrundsätze angezeigt (OLG Hamburg, Beschluss v. 13.8.1996 - 2 Wx 23/96; vgl. auch OLG Köln, NZM 1999, 1155 = für Wohngeldansprüche). - OLG Köln, 01.12.2000 - 16 Wx 153/00
Eingeschränkte Überprüfung von Kostenentscheidungen im WEG -Verfahren
Hinzu kommt, dass Verfahrensgegenstand ein Wohngeldanspruch war, also ein Fall vorliegt, in dem ohnehin wegen der Erstattung außergerichtlicher Kosten regelmäßig zivilprozessuale Grundsätze entsprechend gelten (vgl. z. B. Senat OLGR Köln 1999, 61 = NZM 1999, 1155 [LS] mit weiteren Nachweisen). - OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99
Beschwerdewert nach einseitiger Erledigungserklärung in WEG -Sachen
Auch in einem Zivilprozess, dessen Kostenverteilungsgrundsätze in Fällen eines Zahlungsantrags wegen entstandener Kosten der Instandhaltung herangezogen werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.98 - 16 Wx 169/98 - = NZM 1999, 1155 LS) wäre die Beteiligte zu 1. nicht mit dem Argument durchgedrungen, dass sie keinen Anlass zur Klage i. S. d. § 93 ZPO gegeben hätte.